Verwaltung
Nidwalden will Hinterlegungspflicht für Heimatscheine abschaffen

Im Kanton Nidwalden lebende Schweizerinnen und Schweizer sollen den Heimatschein nicht mehr in ihrer Wohngemeinde hinterlegen müssen. Dies schlägt der Regierungsrat dem Landrat vor.
Publiziert: 06.09.2024 um 10:31 Uhr
In einer Gemeinde hinterlegte Heimatscheine. (Archivaufnahme)
Foto: CHRISTIAN BEUTLER
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Der Heimatschein war der Bürgerrechtsausweis der Schweizer Bürgerinnen und Bürger und das wichtigste Meldedokument. Durch die Digitalisierung habe es aber an Bedeutung verloren, teilte die Staatskanzlei am Freitag mit.

In Nidwalden gilt aber noch immer die Pflicht, dass der Heimatschein bei der Wohnsitzgemeinde hinterlegt werden muss. Diese soll nun aufgehoben werden. Damit könne der Verwaltungsaufwand reduziert werden, erklärte die Staatskanzlei. Die Bürgerinnen und Bürger könnten zudem auf unnötige Behördengänge verzichten.

Auch für die ausländischen Staatsangehörigen bringt die Gesetzesrevision Neuerungen. Diese könnten neu Adressänderungen sowie An- und Abmeldungen digital vornehmen, teilte die Staatskanzlei mit. Dieser Service sei bislang den Schweizerinnen und Schweizern vorbehalten gewesen.

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