Der Heimatschein war der Bürgerrechtsausweis der Schweizer Bürgerinnen und Bürger und das wichtigste Meldedokument. Durch die Digitalisierung habe es aber an Bedeutung verloren, teilte die Staatskanzlei am Freitag mit.
In Nidwalden gilt aber noch immer die Pflicht, dass der Heimatschein bei der Wohnsitzgemeinde hinterlegt werden muss. Diese soll nun aufgehoben werden. Damit könne der Verwaltungsaufwand reduziert werden, erklärte die Staatskanzlei. Die Bürgerinnen und Bürger könnten zudem auf unnötige Behördengänge verzichten.
Auch für die ausländischen Staatsangehörigen bringt die Gesetzesrevision Neuerungen. Diese könnten neu Adressänderungen sowie An- und Abmeldungen digital vornehmen, teilte die Staatskanzlei mit. Dieser Service sei bislang den Schweizerinnen und Schweizern vorbehalten gewesen.