Strafvollzug
Nidwalden will Inhaftierte künftig per Video befragen können

Die Nidwaldner Migrationsbehörden sollen Ausländerinnen und Ausländer, die sich in Zürich im Ausschaffungsgefängnis befinden, per Video befragen können. Dies sieht der Regierungsrat in einer Teilrevision seines Ausländerrechts vor.
Publiziert: 06.09.2024 um 10:31 Uhr
Aussenansicht des Gefängnisses am Flughafen Zürich. (Archivaufnahme)
Foto: CHRISTIAN BEUTLER
sda-logo_g.jpeg
SDASchweizerische Depeschenagentur

Grund für die Gesetzesanpassungen sind Neuerungen im Bundesrecht. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Vorlage an den Landrat überwiesen, teilte die Staatskanzlei am Freitag mit. Wenn möglich, sollen die neuen Bestimmungen am 1. März 2025 in Kraft treten.

Eine bedeutende Neuerung sei eine gesetzliche Grundlage dafür, dass festgenommene Personen künftig per Videokonferenz befragt und angehört werden könnten, teilte die Staatskanzlei mit. Damit könne Zeit und Geld gespart werden, ohne dass die Qualität der Verfahren Einbussen erleide.

Bei der Neuerung geht es vor allem um die ausländerrechtliche Administrativhaft, also um Personen, welche die Schweiz verlassen müssen. Diese müssen getrennt von der Untersuchungshaft und dem Strafvollzug untergebracht werden.

Nidwalden quartiert deswegen, wie andere Zentralschweizer Kantone auch, diese Personen im Ausschaffungsgefängnis beim Flughafen Zürich ein. Künftig werde Nidwalden alle ausländerrechtlichen Administrativhaften in diesem Gefängnis vollziehen, schreibt der Regierungsrat in seinem Bericht an den Landrat.

Dieses Regime führe dazu, dass die Nidwaldner Migrationsbehörden für Befragungen oder Anhörungen, für die Gewährung des rechtlichen Gehörs oder für Haftanordnungen extra nach Zürich reisen müssten, erklärte der Regierungsrat in seiner Botschaft. Diese langen Anfahrtswege könnten mit Videokonferenzen vermieden werden.

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?