Die Nidwaldner Justiz- und Sicherheitsdirektorin Karin Kayser-Frutschi (Mitte). (Archivaufnahme)
Foto: URS FLUEELER
SDASchweizerische Depeschenagentur
Anlass dazu war ein Bundesgerichtsurteil zum Luzerner Polizeigesetz. Das Gericht erklärte mehrere Bestimmungen des Gesetzes, unter anderem zur automatisierten Fahrzeugfahndung, für unzulässig.
Der Nidwaldner Landrat hatte in der ersten Lesung des Polizeigesetzes und noch vor dem Bundesgerichtsurteil Bestimmungen beschlossen, die jenen des Kantons Luzern entsprechen. Diese könnten nach dem Urteil des Bundesgerichts aber nicht in der vorliegenden Form verabschiedet werden, erklärte der Regierungsrat.
Justiz- und Sicherheitsdirektorin Karin Kayser-Frutschi (Mitte) beantragte deswegen die Streichung der kritisierten Artikel. Der Regierungsrat wolle diese möglichst rasch anpassen.
Der Landrat folgte dem Antrag der Regierung mit 57 zu 0 Stimmen.