Passus gekippt
Nidwalden verzichtet vorerst auf automatische Fahrzeugfahndung

Der Kanton Nidwalden verzichtet vorläufig auf die automatische Fahrzeugfahndung. Der Landrat hat am Mittwoch diesen Passus sowie weitere Regelungen ersatzlos aus der Teilrevision des Polizeigesetzes gekippt.
Publiziert: 09:42 Uhr
Die Nidwaldner Justiz- und Sicherheitsdirektorin Karin Kayser-Frutschi (Mitte). (Archivaufnahme)
Foto: URS FLUEELER
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Anlass dazu war ein Bundesgerichtsurteil zum Luzerner Polizeigesetz. Das Gericht erklärte mehrere Bestimmungen des Gesetzes, unter anderem zur automatisierten Fahrzeugfahndung, für unzulässig.

Der Nidwaldner Landrat hatte in der ersten Lesung des Polizeigesetzes und noch vor dem Bundesgerichtsurteil Bestimmungen beschlossen, die jenen des Kantons Luzern entsprechen. Diese könnten nach dem Urteil des Bundesgerichts aber nicht in der vorliegenden Form verabschiedet werden, erklärte der Regierungsrat.

Justiz- und Sicherheitsdirektorin Karin Kayser-Frutschi (Mitte) beantragte deswegen die Streichung der kritisierten Artikel. Der Regierungsrat wolle diese möglichst rasch anpassen.

Der Landrat folgte dem Antrag der Regierung mit 57 zu 0 Stimmen.

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