Missbrauch verhindern
Nidwaldner Regierung prüft Bezahlkarte für Asylbewerber

Im Kanton Nidwalden wohnhafte Asylbewerberinnen und -bewerber sollen die finanziellen Zuwendungen, die sie erhalten, nicht in ihre Heimat oder an Schlepper überweisen können. Der Regierungsrat will deswegen die Einführung eines Bezahlkartensystems prüfen.
Publiziert: 20.09.2024 um 08:36 Uhr
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Aktualisiert: 20.09.2024 um 08:48 Uhr
Eine Debitkarte, wie sie in Hannover (Deutschland) an Flüchtlinge abgegeben wird. (Archivaufnahme)
Foto: JULIAN STRATENSCHULTE
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Die Kantonsregierung beantragt dem Landrat, ein Postulat von Angela Christen (SVP) zu unterstützen, wie die Staatskanzlei am Freitag mitteilte. Christen ist der Ansicht, dass es den Grundprinzipien des Asylrechts widerspreche, wenn finanzielle Zuwendungen an die Asylbewerberinnen und -bewerber ins Ausland fliessen. Sie spricht deswegen von einem Missbrauch und schlägt die Einführung von Debitkarten ohne Kontobindung vor.

Ein Bezahlkartensystem werde seit dessen Einführung in Deutschland derzeit in der ganzen Schweiz diskutiert, hiess es in der Mitteilung der Staatskanzlei. Im Kanton Nidwalden würden die Asylbewerberinnen und -bewerber eine Karte mit einem Guthaben erhalten, das sie für regionale Einkäufe verwenden könnten, nicht aber für eine Überweisung ins Ausland oder an Schlepper.

Mit einem solchen System könnte ein allfälliger Missbrauch, sofern er mit den verfügbaren Geldmitteln überhaupt möglich sei, verhindert werden, erklärt Gesundheits- und Sozialdirektor Peter Truttmann (GLP) in der Mitteilung. Die Einführung einer Bezahlkarte solle zusammen mit anderen Kantonen geprüft werden.

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