Die Schweizer Stimmberechtigten haben vor zwei Jahren die Pflegeinitiative gutgeheissen. Der Bund erliess dazu im Dezember 2022 ein auf acht Jahren befristetes Gesetz zur Förderung der Ausbildung.
Die Vorlage des Kantons Nidwalden zur Umsetzung des Bundesgesetzes beinhalte in erster Linie eine Ausbildungsoffensive für Pflegerinnen und Pfleger auf der Tertiärstufe, teilte die Staatskanzlei am Freitag mit. Der Kanton werde demnach für Spitäler, Pflegeheime und Spitex-Organisationen den jährlichen Bedarf an Plätzen für die praktische Ausbildung bestimmen.
Der Kanton wird sich an ungedeckten Ausbildungskosten beteiligen und Massnahmen unterstützen, welche eine Erhöhung der Anzahl Ausbildungsabschlüsse zum Ziel haben. Finanziell unterstützt werden auch Studentinnen und Studenten, die älter als 22 Jahre alt sind.
Neu sollen Pflegerinnen und Pfleger gewisse Leistungen direkt über die obligatorische Krankenpflegeversicherung abrechnen können. Der Regierungsrat will damit den Berufsstatus aufwerten, wie er mitteilte.
Die Vernehmlassung dauert bis am 17. Januar 2024. Der Regierungsrat hofft, das Gesetz auf den 1. Juli 2024 in Kraft setzen zu können.
(SDA)