Ignaz W. soll im November 2010 einen Auftragskiller auf seine Ex-Frau Nataliya K.* (36) angesetzt haben. Zehn Monate zuvor soll er zudem auf einen holländischen Gast geschossen haben (BLICK berichtete).
In beiden Fällen wurde die gleiche Pistole verwendet. Im Oktober 2012 verurteilte das Urner Landgericht Ignaz W. und den Komplizen Sasa S.* (26) zu zehn respektive achteinhalb Jahren Knast.
Der Kroate Sasa S. akzeptierte das Urteil. Ignaz W. legte Berufung ein. Im Herbst 2013 erhöhte das Urner Obergericht die Gefängnisstrafe auf 15 Jahre. Aber: Das Bundesgericht hiess im letzten Dezember eine Beschwerde gegen dieses Urteil in zwei Punkten gut. Beide betreffen die Schussabgabe auf den Gast. Damit wies die oberste Instanz das gesamte Urteil zurück.
Bei der jetzigen Neuauflage des Berufungsprozesses dürfen die Richter eine DNS-Spur von Ignaz W. auf einer Patronenhülse nicht mehr als zentrales Indiz verwenden.
Sasa S. sollte gestern als Auskunftsperson vor dem Obergericht aussagen. Der rechtskräftig als Auftragskiller verurteilte Kroate hatte im Mai 2015 in der SRF-«Rundschau» gesagt, Ignaz W. sei Opfer eines Komplotts geworden. Die Ex-Frau des Puffbesitzers und deren Freund hätten Ignaz W. mittels eines fingierten Tötungsversuchs ins Gefängnis bringen wollen. Die Schüsse seien nicht von Ignaz W. abgefeuert worden. Nataliya K. überlebte schwer verletzt.
Vor Gericht gab sich S. wortkarg, beantwortete kaum eine Frage. Stattdessen verwies er stets frech auf seine Aussagen im «Rundschau»-Beitrag. «Ich würde Ihnen empfehlen, im Internet den Beitrag der ‹Rundschau› anzusehen», sagte er auf eine Frage eines Richters.
Wer schoss – wenn nicht er? «Ich kann Ihnen leider den Namen nicht nennen», sagte S. «Ich habe schlechte Erfahrungen mit dem Gericht gemacht. Ich möchte eigentlich nur raus aus diesem Raum.»
Der Prozess dauert maximal acht Tage und endet spätestens am 3. November.