Nach Live-Porno mit Kindern zu Haft verurteilt
Pädophiler in Luzern muss in den Knast

Ein Mann ist in Luzern zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden, weil er via Internet Personen im Ausland zu sexuellen Handlungen mit Kindern anstiftete. Das Kriminalgericht schob seine Freiheitsstrafe zugunsten einer ambulanten Massnahme auf.
Publiziert: 20.02.2018 um 00:12 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 23:40 Uhr
Zweieinhalb Jahren Gefängnis: Der Mann in Luzern wurde verurteilt, weil er im Internet Personen im Ausland zu sexuellen Handlungen mit Kindern anstiftete. (Symbolbild)
Foto: Getty Images

Aufgeflogen waren die Taten des heute 62-Jährigen 2012 im Rahmen eines Strafverfahrens gegen einen Briten. Dieser arrangierte laut seinen Chat-Protokollen auf den Philippinen den sexuellen Missbrauch von Kindern via live Streaming. Dafür floss Geld - unter anderem auch vom Konto des nun verurteilten Schweizers, der 2014 festgenommen wurde, wie aus dem Urteil hervorgeht, das am Montag veröffentlicht wurde.

174 Mal floss Geld für Kinder-Pornografie

Demnach instruierte der Verurteilte Personen im Ausland, sexuelle Handlungen mit Kindern vorzunehmen. Als Entgelt überwies er 174 Mal Geld über einen Online-Bezahldienst auf die Philippinen. Von zu Hause aus verfolgte und dirigierte er das Geschehen via Live-Streaming Chat. Vor seiner Webcam präsentierte er sich den Kindern gegenüber und masturbierte.

Zudem hat der Verurteilte während fast sieben Jahren im Internet nach Bild- und Videodateien mit verbotener Kinderpornografie gesucht, diese heruntergeladen und konsumiert.

Gutachter diagnostizierte heterosexuelle Pädophilie

Die Richter befanden den Mann für schuldig der mehrfachen Anstiftung zu sexuellen Handlungen mit Kindern, der mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern und der mehrfachen Pornografie. Das Urteil wurde im abgekürzten Verfahren gefällt, es ist rechtskräftig.

Die Gutachter hatten bei dem Mann eine heterosexuelle Pädophilie diagnostiziert. Seine Freiheitsstrafe ist zugunsten von ambulanten Massnahmen aufgeschoben worden. Der Verurteilte erhält Bewährungshilfe und muss die Kosten des Verfahrens tragen. (SDA)

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