Suizid-Drama bei Polizeieinsatz in Malters
Staatsanwalt Rüedi meldet Berufung an

Der Freispruch im Fall Malters LU für die Polizeikader ist noch nicht in Stein gemeisselt. Die Kläger melden Berufung an. Sie behalten sich vor, das Urteil später weiterzuziehen.
Publiziert: 29.06.2017 um 15:39 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 03:15 Uhr
Der Luzerner Polizei-Kommandant Adi Achermann (53, links) und Kripo-Chef Daniel Bussmann (58) sind vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen.
Foto: KEYSTONE/ URS FLUELER
Anian Heierli

Das Bezirksgericht Kriens sprach am Montag den Luzerner Polizeikommandant Adi Achermann (53) und Kripo-Chef Daniel Bussmann (58) vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei. Die beiden hohen Polizeikader sind nicht Schuld am Suizid von Ursula R. (†65). Die Frau nahm sich bei einer Hausdurchsuchung im März 2016 das Leben. Sie erschoss sich mit einem Revolver.

Kläger fordern schriftliche Begründung

Staatsanwaltschaft Christoph Rüedi hat nun Berufung angemeldet. Genau so wie Rechtsanwalt Oskar Gylser, der den Sohn der Verstorbenen als Privatkläger vertritt. Die Kläger fordern damit eine schriftliche, detaillierte Begründung. «Anschliessend werde ich entscheiden, ob ich das Urteil weiterziehe», sagt Staatsanwalt Rüedi zu BLICK. Das aktuelle Urteil sagt, dass die Kaderpolizisten sich beim Einsatz in einem verhältnismässig korrektem Handlungsspielraum bewegten. «Ob das effektiv so war, wird erst die schriftliche Begründung zeigen», sag Staatsanwalt Rüedi. Diese wird im September erwartet.

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