Ende März 2017 raste ein Mann aus Bosnien und Herzegowina mit 213 km/h über die A2 bei Stans. Gleichentags donnerte er in Ebikon mit 132 km/h über die A14 und in Kriens mit 180 km/h über die A2 - erlaubt gewesen wären jeweils nur 100 km/h. Zu allem Übel fuhr er ohne einen gültigen Führerausweis.
Jetzt wurde der Raser vor Gericht zu 22 Monaten bedingter Haft verurteilt. Der 28-Jährige wurde der mehrfachen qualifizierten groben Verletzung der Verkehrsregeln durch Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, der mehrfachen Führens eines Motorfahrzeugs ohne den erforderlichen Führerausweis und der Verletzung von Verkehrsregeln schuldiggesprochen, wie aus dem am Montag veröffentlichten Urteil hervorgeht. Es ist rechtskräftig. Es fand ein abgekürztes Verfahren statt.
Dem Verurteilten wird ein Tag Polizeihaft angerechnet, die Probezeit beträgt drei Jahre. Zudem wir er mit einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 100 Franken bestraft, ebenso bedingt vollziehbar bei einer Probezeit von drei Jahren. (SDA)