Die Mitwirkung dauert bis Ende Januar 2024 und wird über ein Online-Tool durchgeführt, wie die Staatskanzlei am Montag mitteilte. Äussern können sich Private, Gemeinden, regionale Entwicklungsträger, Parteien, Verbände und Organisationen sowie Nachbarkantone.
Sämtliche operative Richtplankapitel wurden komplett überarbeitet und auf den Zielhorizont 2050 ausgerichtet. Neben dem Klimaschutz, der in verschiedenen Kapiteln stärker integriert wurde, wurde unter anderem im Kapitel L die Biodiversität und die ökologische Infrastruktur massgeblich gestärkt. Das Kapitel E wurde auf die wesentlich geänderten Rahmenbedingungen und Entwicklungen im Bereich Energie angepasst.
Gleichzeitig mit der öffentlichen Mitwirkung reichte der Regierungsrat den Richtplanentwurf beim Bund zur Vorprüfung ein. Liegen die Ergebnisse der öffentlichen Mitwirkung und der Vorprüfung vor, wird der Entwurf überarbeitet und danach für 60 Tage öffentlich aufgelegt.
Danach unterbreitet die Regierung den Entwurf dem Kantonsrat. Und schliesslich muss der Bundesrat den Richtplan genehmigen. Der gesamte Prozess soll voraussichtlich gegen Ende 2025 abgeschlossen sein.
(SDA)