Wegen Bundesrecht
Luzerner Regierung will Bau von Solaranlagen nicht vereinfachen

Der Luzerner Regierungsrat hat sich gegen eine Vereinfachung der Meldepflicht von Solaranlagen ausgesprochen. Er begründete dies mit dem Bundesrecht.
Publiziert: 11.09.2023 um 11:17 Uhr
Luzerner Kantonsräte forderten die Regierung auf zu prüfen, ob die Meldeplficht für Solaranlagen vereinfacht oder ganz abgeschafft werden könnte. (Symboldilb)
Foto: CAROLINE SEIDSEIDEL-DISSMANNEL

Solaranlagen kleiner als 20 Quadratmeter unterliegen im Kanton Luzern keiner Meldepflicht, sofern die Gestaltungskriterien eingehalten werden. Der seit den Neuwahlen nicht mehr im Parlament sitzende GLP-Kantonsrat András Özvegy forderte in einem Postulat, die Meldepflicht auf Anlagen mit mehr als 100 Quadratmetern Fläche zu beschränken. Oder auch die Meldepflicht gleich ganz abzuschaffen.

Im Bundesrecht sei eine Baubewilligungspflicht und für gewisse Fälle eine Lockerungsmöglichkeit in Form eines Meldeverfahrens vorgesehen, wie der Regierungsrat in seiner Stellungnahme vom Dienstag schrieb. Der Kanton gehe bereits über die ausgeführten Möglichkeiten hinaus, indem er Anlagen unter 20 Quadratmeter von der Meldepflicht befreie. Eine weitere Ausdehnung auf grössere Anlagen würden dem Bundesrecht widersprechen.

Solaranlagen, die einer Meldepflicht unterstehen, müssten der Baubehörde der Gemeinde gemeldet werden, wie der Kantonsrat im Postulat weiter schrieb. Das Problem liege darin, dass die Gemeinden die Richtlinien unterschiedlich interpretierten. Auch sei für die schriftliche Bestätigung durch die Gemeinde keine Terminvorgabe festgelegt. Oft lasse diese auf sich warten.

Diesem Anliegen möchte der Regierungsrat nachgehen, wie dieser in der Stellungnahme schrieb. Die kantonalen Richtlinien und Merkblätter sollen überarbeitet werden, um für die Gemeinden mehr Klarheit in der Anwendung des Melde- und Bewilligungsverfahrens zu schaffen.

In einem weiteren Schritt wolle er prüfen, wie das Meldeverfahren im Kanton Luzern künftig gehandhabt werden soll. Die Regierung beantragt dem Kantonsrat das Postulat als teilweise erheblich zu erklären.

(SDA)

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