Der Krieg in der Ukraine beschäftigt auch Peter Rohner (56) aus Luzern. Nicht nur wegen der Bilder, die er jeden Tag in den Nachrichten sieht – er hat am 7. März drei Flüchtlinge aus der Ukraine aufgenommen. Es sind Bekannte seiner Frau (44), die ihre Wurzeln ebenfalls im osteuropäischen Land hat. Später schafft es auch die Tochter seiner Frau, aus der Ukraine zu flüchten.
«Ich wollte helfen», sagt er zu Blick. Doch das ist gar nicht so einfach. Neben Kraft und Zeit kostet die Aufnahme der Flüchtlinge vor allem eins: Geld. Und genau das ist das Problem. Rohner kann sich die Bewirtung der Flüchtlinge nicht mehr leisten. Darum mussten in der Zwischenzeit drei Flüchtlinge raus aus dem Haus. Nur die Tochter kann bleiben. Eine schwere Entscheidung für den Luzerner.
Wie viel ihn die vier Flüchtlinge bisher gekostet haben, kann Rohner nicht beziffern, das will er auch nicht. «Es geht mir nicht darum, mich zu bereichern.» Jeder Kanton bekommt zwar 1500 Franken pro Monat vom Bund, um damit die Gastfamilien zu unterstützen. Nur: Der Luzerner sieht nichts von dem Geld. «Man fühlt sich verschaukelt.»
Marktüblicher Mietzins wird gezahlt
Das Problem: Rohner ist Mieter. Und um eine Unterstützung vom Kanton zu bekommen, braucht es einen Mietvertrag oder eben einen Untermietvertrag. «Damit erhalten die Gastgebenden einen marktüblichen Mietzins. Den Betrag bezahlt die schutzbedürftige Person selbst, beziehungsweise er wird über die Sozialhilfe entrichtet», sagt Silvia Bolliger (59), Leiterin Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen des Kantons Luzern, zu Blick. Nur: Der Vermieter von Rohner möchte keinen Untermietervertrag. Also mussten die Ukrainer gehen.
Dass Privatpersonen geflüchtete Ukrainer vor die Türe setzen müssen, weil sie keine Unterstützung vom Staat erhalten, ist Bolliger nicht bekannt. Es gäbe aber Fälle, in denen Gastgeber oder die Flüchtlinge nicht mehr zusammenleben wollen oder können. Dafür können aber verschiedene Gründe verantwortlich sein.
Fast 30'000 Ukrainer mit Schutzstatus S in der Schweiz
Nicht nur in Luzern gibt es keine direkte Entschädigung für Privatpersonen, die Geflüchtete aufnehmen. Auch der Kanton Appenzell Innerrhoden handhabt dies so.
Doch es geht auch anders. Im Aargau könnte Rohner für die Aufnahme einer vierköpfigen Familie bis zu 1080 Franken bekommen – und zwar ohne Untermietvertrag. Im Kanton Schwyz sogar 1156 Franken. In Schaffhausen immerhin noch 400 Franken. Jeder Kanton regelt die Sache für sich. In Zürich, St. Gallen und dem Thurgau wiederum wird die Höhe der Entschädigung den Gemeinden überlassen. Ein Flickenteppich.
Bis Dienstag haben sich 29'500 Flüchtlinge aus der Ukraine in der Schweiz registrieren lassen. Von ihnen haben 25'235 den Schutzstatus S erhalten, wie das Staatssekretariat für Migration mitteilte.
Nach Angaben des Uno-Hochkommissariats für Flüchtlinge und den Zahlen von Aufnahmeländern sind seit dem russischen Überfall auf die Ukraine am 24. Februar 4,6 Millionen Menschen aus dem Land geflüchtet, weitere 7,3 Millionen wurden innerhalb der Ukraine vertrieben.