Im Kanton Luzern müssen 21 Gemeinden Bauland auszonen. Um den Prozess zu beschleunigen, will Kantonsrat Armin Hartmann (SVP) in Härtefällen Entschädigungen für betroffene Landeigentümer ermöglichen. Der Regierungsrat findet das keine gute Idee.
Er lehnt eine Motion von Hartmann ab, wie der Antwort darauf zu entnehmen ist, die am Montag veröffentlicht wurde. Mit dem Vorstoss verlangte der SVP-Politiker, dass der Kanton in bestimmten Fällen Enteignete entschädigen könnte. Das Geld dafür sei aus dem Fonds für die Mehrwertabgaben zu entnehmen und dieser müsse sich dazu verschulden können.
Gemeinden waren restriktiv mit Einzonen
Um die Akzeptanz für Enteignungen zu erhöhen, bräuchte es indes viel mehr Geld, als dem Kanton zur Verfügung stehen, hält die Regierung dagegen. Auch könne sich der angesprochene Fonds gar nicht verschulden, und wenn daraus Geld für Enteignungs-Härtefälle entnommen würde, ginge dies Zulasten jener Luzerner Gemeinden, die in der Vergangenheit schon restriktiv waren mit Einzonen.
Der Regierungsrat weist weiter darauf hin, dass nur noch vier Gemeinden, nämlich Altbüron, Greppen, Wauwil und Weggis, die Rückzonungen nicht für die kantonale Vorprüfung eingereicht hätten. Man könne nicht jetzt plötzlich die Spielregeln ändern.
Ziel ist Beschützung von Kulturland
Zur Ablehnung empfiehlt die Regierung auch ein Postulat von Hasan Candan (SP). Er wollte, dass bei den Rückzonung das Kriterium erwähnt wird, wonach dadurch Fruchtfolgeflächen erhalten sowie Natur und Landschaft geschützt werden.
Ziel der Rückzonungen sei es, dass sich Siedlungen nicht weiter ausdehnen, um damit Kulturland zu schützen und die Natur und Landschaft zu schonen, hält die Regierung in ihrer Antwort fest. Auch bei Candans Anliegen weist sie auf den bereits weit fortgeschrittenen Rückzonungsprozess in der Mehrzahl der Gemeinden hin. (SDA)