Volksrechte
Luzerner Regierung will Einsprachemöglichkeiten nicht einschränken

Die Luzerner Regierung spricht sich gegen Einschränkungen von Beschwerdemöglichkeiten bei Volksentscheiden aus. Dies hält sie in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme zu einem Postulat der Mitte fest.
Publiziert: 11.11.2024 um 10:19 Uhr
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Aktualisiert: 11.11.2024 um 10:35 Uhr
Juristische Bücher in der Bibliothek des Kantonsgerichts Luzern am Hirschengraben in Luzern. (Archivbild)
Foto: URS FLUEELER
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Luca Boog (Mitte) hatte in seinem Vorstoss die Regierung beauftragt, die Einsprachemöglichkeiten bei demokratisch vollzogenen Volksentscheiden einzuschränken. Einsprachen häuften sich, kosteten viel Zeit und Geld, argumentierte der Vorstösser.

So würden aktuell Verbände den vom Volk bewilligten Seilbahnkorridor in Weggis vor Gericht bekämpfen. In Beromünster sei eine Verwaltungsbeschwerde gegen die Ortsplanungsrevision hängig, die das Volk einst mit deutlichem Mehr an der Urne gutgeheissen hatte.

Die Einsprachemöglichkeiten seien heute zu «weitreichend» und könnten der ganzen Gesellschaft «grossen Schaden anrichten», so Boog.

Anders sieht es der Regierungsrat. Ein kommunaler Entscheid müsse auch die Vorschriften von Kanton und Bund einhalten, um rechtskonform zu sein, schrieb die Regierung in ihrer Stellungnahme vom Dienstag und lehnt darum den Prüfauftrag ab. Einem demokratischen Entscheid der Stimmberechtigten komme keine absolute Bedeutung zu.

Weiter teilt die Regierung mit, die geforderte Einschränkung der Beschwerdemöglichkeiten verstosse in verschiedener Hinsicht gegen übergeordnetes Recht. So seien etwa gegen Beschlüsse der Stimmberechtigten im Ortsplanungsverfahren zwingend die Möglichkeit einer Beschwerde an ein kantonales Gericht vorzusehen, hiess es weiter.

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