Um Vertrauen wiederherzustellen
Luzern legt Grundangebot für Spitäler im Gesetz fest

Das Luzerner Kantonsspital (Luks) muss an seinen drei Standorten eine genau definierte Grund- und Notfallversorgung anbieten. Der Kantonsrat hat am Dienstag einen entsprechenden Passus ins Spitalgesetz aufgenommen.
Publiziert: 19.03.2024 um 13:36 Uhr
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Aktualisiert: 19.03.2024 um 14:50 Uhr
Foto: URS FLUEELER

Das Parlament hiess nach erster Lesung mit 88 zu 13 Stimmen eine Vorlage seiner Kommission für Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit (Gask) gut. Die Gask war durch parlamentarische Einzelinitiativen zur Erarbeitung des Gesetzesvorschlags verpflichtet worden.

Mit dem Beschluss des Kantonsrats wird im Spitalgesetz festgeschrieben, dass an den drei Luks-Standorten Luzern, Sursee und Wolhusen eine ausreichende, allen zugängliche ambulante und stationäre Grund- und Notfallversorgung angeboten werden müsse.

Die neue Regelung hält auch fest, was unter einer Grund- und Notfallversorgung zu verstehen ist. Diese umfasst demnach insbesondere die innere Medizin, die allgemeine Chirurgie, die Gynäkologie und Geburtshilfe, die Anästhesie, die Intensivüberwachungspflege und eine interdisziplinäre Notfallstation mit 24-Stunden-Bereitschaft.

Begründet wurde die Neuerung damit, dass heute die Grundversorgung nicht ausreichend definiert sei. Es gehe darum, das Vertrauen der Bevölkerung in das Luks und die Politik wieder herzustellen, das bei den Diskussionen um den Neubau in Wolhusen gestört worden sei.

Der Regierungsrat hatte sich zunächst gegen eine detaillierte Regelung der Grund- und Notfallversorgung im Gesetz ausgesprochen, akzeptierte dann aber den Vorschlag der Gask. Um Vertrauen herzustellen, brauche es aber auch eine gute Kommunikation, sagte Gesundheitsdirektorin Michaela Tschuor (Mitte).

Tschuor bekräftigte, dass das Spital Wolhusen «versorgungsrelevant» sei. Zudem habe das Luks mit dem Neubau begonnen. Es gebe somit Verbindlichkeiten, sagte sie in Richtung derer, welche einen Abbau der Gesundheitsversorgung im Entlebuch und im Hinterland befürchten.

Nicht ganz glücklich mit den neuen Gesetzesbestimmungen war die FDP. Die Fraktion hätte sich eine Lösung gewünscht, die dem Luks mehr Flexibilität überlasse, sagte Jacqueline Theiler. Die FDP trage den Gask-Entwurf im Sinne eines Kompromisses aber mit.

Nicht dazu bereit war die GLP. Die Diskussion, welcher Spitalstandort was anbiete, sei wichtig, sie gehöre aber nicht ins Gesetz, sagte Riccarda Schaller. Der Angebotszwang verhindere, dass sich das Luks weiterentwickeln könne. Ziel müsse es sein, nicht nur eine Unter-, sondern auch eine Überversorgung zu verhindern.

Jörg Meyer (SP) sprach sich ebenfalls gegen den Gask-Vorschlag aus, weil sich damit die Probleme der Gesundheitsversorgung in den Randgebieten nicht lösen liesse. Es brauche regionale Stützpunkte und Netzwerke. «Warum sind wir so auf Spitäler fixiert?», fragte er.

Klar ist, dass die ungedeckten Kosten des Spitals Wolhusen durch den gesetzlichen Angebotskatalog steigen werden und vom Kanton als gemeinwirtschaftliche Abgeltungen grundsätzlich übernommen werden müssen. Ob er diese zwingend vollständig übernehmen muss, wie dies die SP möchte, oder ob die Höhe der Abgeltung jeweils im Budgetprozess festgelegt werden soll, wird der Kantonsrat in der zweiten Lesung entscheiden.

Die SVP hat am Dienstag zudem ihre Volksinitiative für eine Sicherung der stationären Notfall- und Grundversorgung im Kanton Luzern eingereicht. Ob sie zurückgezogen wird, will die Partei nach der zweiten Lesung entscheiden. Auch diese Volksinitiative war durch die Diskussionen um Wolhusen lanciert worden. (SDA)

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