Der 54-jährige Hausarzt aus Ebikon LU sei der mehrfachen Widerhandlung gegen das Reglement über die Nutzung des öffentlichen Grundes schuldig, heisst es im Urteil, das am Donnerstag veröffentlicht wurde. Es ist noch nicht rechtskräftig.
Dem Beschuldigten war während der Coronapandemie im Frühling 2021 vorübergehend die Berufsausübungsbewilligung entzogen worden, wegen vermuteter Verletzung gesetzlicher Berufspflichten. Nachdem der Entzug der Bewilligung bekannt wurde, kam es zu Solidaritätskundgebungen in der Stadt Luzern.
Massnahmengegner riefen fortan regelmässig zu sogenannten «Abendspaziergängen» auf. An vier dieser Anlässe nahm auch der Arzt teil. Sein Verteidiger zog vor Gericht in Zweifel, dass die «Spaziergänge» überhaupt bewilligungspflichtig gewesen seien und hatte darum einen Freispruch gefordert.
(SDA)