Für Schiffe, die aus einem anderen Kanton oder dem Ausland stammen und die im Vierwaldstättersee eingewassert werden sollten, galt bis anhin eine Vignettenpflicht. Neu müssten diese Schiffe gereinigt werden, teilte die Staatskanzlei am Montag mit. Sie würden nur noch eine Vignette erhalten, wenn ein entsprechender Beleg vorliege.
Mit der Neuerung soll verhindert werden, dass gebietsfremde Pflanzen, Tiere und andere Organismen in die Luzerner Gewässer gelangen, wie es in der Mitteilung weiter heisst. So breitet sich etwa die aus dem Schwarzen Meer stammende Quaggamuschel in der Schweiz aus. Sie kann erheblich Schäden anrichten. Der Kanton Zug hat für die Einwasserung von auswärtigen Booten für die Dauer von einem Jahr sogar ein Verbot ausgesprochen. (SDA)