In der Wohnung des Opfers in Luzern wurde an mehreren Stellen das Blut des Beschuldigten gefunden, wie eine Richtern am Prozess vom Mittwochnachmittag sagte. Der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft zufolge soll sich der Beschuldigte während der Tat selbst mit dem Messer in den Finger geschnitten haben.
Der Beschuldigte beteuerte, dass er sich beim Kochen mit einem Küchenmesser geschnitten hätte. Dies sei erst passiert, als er wieder zuhause in Frankreich war.
Die Frage, ob das Opfer ihm gegenüber sexuelle Annäherungen gemacht habe, verneinte der Beschuldigte. Sein Bekannter habe seines Wissens nach eine Freundin gehabt.
Der in Brest wohnhafte Beschuldigte soll das Opfer im Juni 2022 mit 25 Stich- und neun Schnittverletzungen getötet haben. Es gilt die Unschuldsvermutung.