Wem gehört das Gold? Diese Frage kann die Staatsanwaltschaft Luzern nicht beantworten. Im Oktober 2019 hat ein Zugbegleiter in einem Zug, der von St. Gallen nach Luzern unterwegs war, einen weissen Plastiksasck mit einem weissen Paket gefunden. Das Paket war mit «IKRK Wertsendung» beschriftet. Der Inhalt des Pakets: 120 Goldbarren mit einem Gewicht von rund 3,7 Kilogramm. Die Goldbarren waren beschriftet mit Logo und Seriennummer.
Am Freitag teilt die Luzerner Staatsanwaltschaft nun mit: «Trotz umfangreicher Ermittlungen konnte der Eigentümer der Goldbarren nicht eruiert werden.» Selbst eine Ausschreibung im Kantonsblatt habe nicht zum Besitzer geführt.
Goldregen für Rotes Kreuz
Neben dem fehlenden Eigentümer wurde auch keine Spur gefunden, die auf ein Vermögensdelikt hindeutet. Daher geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass keine strafbare Handlung vorliegt. Das Verfahren wurde eingestellt.
Wer bekommt aber nun das Gold? Darüber darf sich das IKRK – das Internationale Komitee vom Roten Kreuz – freuen. «Da sich das Gold in einem an das IKRK adressierten Paket befunden hatte, ist davon auszugehen, dass der unbekannte Eigentümer das Gold dieser Organisation übergeben wollte», schreibt die Staatsanwaltschaft. Deswegen werde der Fund dem IKRK übergeben. (bab)