Von der Reglung ausgenommen sind Tourismus- und Landwirtschaftszonen, wie es in Bericht und Antrag des Luzerner Stadtrats vom Donnerstag heisst. Ebenfalls ausgenommen sind Wohnungen, in denen mindestens eine Person ihren Hauptwohnsitz hat.
Hotels dürfen ihre Räumlichkeiten weiterhin kurzzeitig vermieten. Voraussetzungen sind, dass ihre Räumlichkeiten keine Kocheinrichtungen aufweisen, sie bei Bedarf täglich gereinigt werden und sie in Zusammenhang mit weiteren Dienstleistungen vor Ort wie einer Rezeption, einem Mahlzeitenangebot oder Wäscheservice stehen.
Das Reglement soll voraussichtlich per 1. September 2024 in Kraft treten. Es untersteht jedoch dem fakultativen Referendum. Wird dieses ergriffen, könnte sich das Inkrafttreten auf den 1. Januar 2025 verschieben.
Nach dem Inkrafttreten ist für Wohnungen, die rechtswidrig werden, aufgrund der Besitzstandsgarantie eine Übergangsfrist von fünf Jahren vorgesehen. Dies, sofern die bisherige Vermietung rechtmässig war. Wer gegen das neue Reglement verstösst, soll mit einer Busse bestraft werden.
Nebst dem Reglement legte der Stadtrat dem Grossen Stadtrat auch einen Nachtragskredit zum Budget 2024 von 46'000 Franken vor. Der Betrag ist laut Mitteilung für den Personal- und Sachaufwand zur Vorbereitung und Durchführung des Vollzugs vorgesehen.
Die Initiative der SP «Wohnraum schützen – Airbnb regulieren» war im März 2023 durch das Stimmvolk angenommen, der Gegenvorschlag der Stadt und des Grossen Stadtrats abgelehnt worden. Statt einer Änderung der Bau- und Zonenordnung, wie von der Initiative verlangt, entschied sich der Stadtrat für ein Reglement. Dem Parlament werde so eine Mitsprache ermöglicht und das Reglement könne innert Jahresfrist erlassen werden. (SDA)