Luzerner Staatsanwaltschaft fordert drei Jahre Haft
30-Jähriger soll Bekannte vergewaltigt haben

Ein 30-jähriger Schweizer muss sich vor dem Kriminalgericht in Luzern verantworten. Der Mann soll im April 2021 eine Bekanntschaft zu Sex genötigt haben.
Publiziert: 17.05.2024 um 09:34 Uhr
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Aktualisiert: 17.05.2024 um 09:45 Uhr
Der 30-Jährige soll die Bekannte zu Sex genötigt haben. (Symbolbild)
Foto: shutterstock
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Denis MolnarJournalist

Im April 2021 schrieb der heute 30-Jährige via Facebook-Messenger eine Bekannte an, auch auf ihr Handy soll er sie angerufen haben. Die Frau liess alles unbeantwortet, was den Mann nicht davon abhielt, sich an einem Sonntagmorgen auf den Weg zu ihr zu machen, wie «Pilatus Today» schreibt.

Die Frau liess ihn laut Anklageschrift nur in die Wohnung, damit die Nachbarn nichts von der frühen Störung mitbekommen. Der beschuldigte Schweizer soll sich dann entkleidet haben, woraufhin die Frau ihn mehrmals gebeten habe, zu gehen. Sie habe ihm auch klargemacht, dass sie keinen Sex wolle.

Anfang 2020 kennengelernt

Der Mann war ihr allerdings körperlich überlegen, so soll es im Bett zum Geschlechtsverkehr gekommen sein. Die Frau habe versucht, sich zu wehren, jedoch vergeblich.

Die beiden sollen sich, wie aus Unterlagen hervorgeht, Anfang 2020 kennengelernt haben. Daraufhin hätte es immer wieder einvernehmliche sexuelle Handlungen in der Wohnung der Frau gegeben – bis zur Vergewaltigung im April 2021.

Wegen dieses Übergriffs sowie weiterer Vergehen, darunter Hausfriedensbruch, verlangt die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von drei Jahren. 

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