Die Maske war eine nicht unumstrittene Massnahme gegen die Ausbreitung des Coronavirus. (Symbolbild)
Foto: GAETAN BALLY
SDASchweizerische Depeschenagentur
Der Arzt sagte bei der Befragung, er habe im Rahmen seiner ärztlichen Pflicht gehandelt. Die Patienten hätten jeweils medizinische Gründe geltend gemacht, sowohl physische als auch psychische. Es habe auch Fälle gegeben, in denen er Anfragen für ein Dispens abgelehnt habe.
Über 300 Massnahmenkritiker verfolgten den Prozess, der im grossen Saal des Kulturzentrums Braui stattfand. Sie seien da, um «positive Energie» zu geben, sagte eine Sprecherin vor der Verhandlung.