Weil er einen gemieteten Maserati verkauft haben soll, ist ein 29-Jähriger vom Kriminalgericht Luzern zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Er soll die Strafe wegen seiner vielen einschlägigen Vorstrafen im Gefängnis absitzen.
Die Einzelrichterin sprach den Schweizer für den Verkauf des Autos der Veruntreuung schuldig, wie aus dem am Montag veröffentlichten Urteil hervorgeht. Einen Schuldspruch gab es auch, weil der Beschuldigte den Maserati gelenkt haben soll, obwohl ihm der Führerausweis abgenommen worden war.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Berufung wurde angemeldet. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe zu 90 Tagessätzen vorgesehen. Der Verteidiger verlangte einen Freispruch.
14 Familienmitglieder sollen sich am Kauf beteiligt haben
Der Beschuldigte leaste 2020 bei einer Garage einen Maserati. Er hinterlegte 5000 Franken als Kaution und sollte monatlich 1000 Franken für die Miete zahlen. Wenige Monate später verkaufte er den Wagen privat für 41'000 Franken.
Der Beschuldigte gab an, dass er den Maserati der Garage rund zwei Monate nach der Miete für 48'000 Franken in bar abgekauft habe. Belege für den Kauf, etwa eine Quittung, gibt es gemäss des Urteils nicht.
Laut Kriminalgericht lebte der Beschuldigte in desolaten finanziellen Verhältnissen, er wurde nach eigenen Angaben vom Sozialamt unterstützt. Am Maserati-Kauf hätten sich 14 Familienmitglieder beteiligt, gab er an. Eine Geschichte, die ihm die Einzelrichterin nicht abkaufte.
Selbst während Verfahren weiter delinquiert
Die Garage löschte indes im Fahrzeugausweis den Vermerk «Halterwechsel verboten». Gemäss Kriminalgericht beweist dies aber nicht den Verkauf des Maserati an den Beschuldigten. Vielmehr sei die Garage damit «etwas leichtfertig» dem Beschuldigten entgegenkommen, damit er das Auto auf seinen Vater übertragen und von dessen günstigeren Versicherungsprämien profitieren konnte.
Gegen den Beschuldigten spricht gemäss Gericht, dass er bereits mehrmals wegen Veruntreuung und Fahrens ohne Führerausweis verurteilt worden ist. Zudem habe er während des Verfahrens «unbeirrt» weiter delinquiert. Eine Bewährungsstrafe komme deswegen nicht infrage.
Die Freiheitsstrafe von sechs Monaten wurde als Zusatzstrafe zu einem Urteil der basellandschaftlichen Justiz von 2022 ausgesprochen. Damals ging es um Betrug und Veruntreuung.