Anfang 2021 kam es in Luzern zwischen Gütsch und Kasernenplatz zu einer Streifkollision zwischen einem VBL-Bus und einem Mercedes. Grund dafür sei, dass der Bus die Sicherheitslinie der Busspur überfahren habe, erklärte das Kriminalgericht in seinem am Sonntag veröffentlichten Urteil.
Der Mercedes- und der Busfahrer füllten danach, in Anwesenheit eines weiteren VBL-Mitarbeiters, das Unfallprotokoll aus. Ohne die Schuldfrage geregelt zu haben, unterschrieben sie es.
Die Staatsanwaltschaft warf dem Busfahrer und dem anderen VBL-Mitarbeiter vor, sie hätten anschliessend das Unfallprotokoll geändert und dem Mercedesfahrer die Schuld am Unfall gegeben. Der Chauffeur, ein 33-jähriger Afghane, und sein Kollege, ein 59-jähriger Italiener, akzeptierten den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft nicht. Dieser lautete auf eine bedingte Geldstrafe von je 40 Tagessätzen zu 120 Franken und eine Busse.
Das Kriminalgericht folgte aber der Staatsanwaltschaft und sprach die beiden Männer der Urkundenfälschung schuldig, den Chauffeur zusätzlich der fahrlässigen Verkehrsregelverletzung. Mit 30 respektive 20 Tagessätzen fiel die bedingte Geldstrafe für den Chauffeur respektive seinen Kollegen etwas milder aus als beantragt. Zudem wurde nur der Chauffeur mit einer Busse belegt.
Das Kriminalgericht schreibt im Urteil, dass die Ausführungen des Mercedesfahrers im Gegensatz zu denen des Buschauffeurs überzeugend und stimmig seien. Es gebe keinen Zweifel, dass der VBL-Bus den Unfall verursacht habe, und der Chauffeur, wohl weil er Konsequenzen befürchtete, das Unfallprotokoll mit Hilfe seines Kollegen nachträglich änderte.
Die Verteidiger hatten gefordert, die Beschuldigten vom Vorwurf der Urkundenfälschung freizusprechen und den Chauffeur nur wegen des Verkehrsdelikts mit einer Busse zu bestrafen. Gegen das Urteil wurde Berufung angemeldet. (SDA)