Der Beschuldigte hatte alle Tatvorwürfe und den Strafantrag der Staatsanwaltschaft akzeptiert. Das Verfahren vor dem Kriminalgericht wurde deswegen im abgekürzten Verfahren durchgeführt. Das am Mittwoch publizierte Urteil ist rechtskräftig.
Der Beschuldigte drang gemäss Anklageschrift im Dezember 2022 und im Oktober und November 2023 in Rothenburg, Emmenbrücke, Neuenkirch, Malters, Inwil und Buchrain in 14 Häuser und Wohnungen ein. Er wuchtete dabei mit einem Werkzeug Fenster auf oder schlug mit einem Stein Scheiben ein.
Der Beschuldigte entwendete Bargeld und Wertgegenstände im Wert von 108'000 Franken. Der Sachschaden wird auf 40'000 Franken beziffert. Er habe mit den Einbrüchen seinen Lebensunterhalt finanziert, hiess es in der Anklageschrift.
Die Staatsanwaltschaft sprach von einem gezielten und professionellen Vorgehen und bezeichnete den Beschuldigten als Berufseinbrecher. Er habe mehrere einschlägige Vorstrafen in der Schweiz und Europa, habe verschiedene Namen benutzt und sei mehrfach illegal in die Schweiz eingereist, um Einbrüche zu begehen, hiess es.
Vor seiner Verhaftung rannte der Beschuldigte vor einer Polizeikontrolle davon. Er wurde deswegen wegen Hinderung einer Amtshandlung auch noch zu einer Geldstrafe verurteilt.