Keine amtliche Meldepflicht
Im Kanton Luzern sollen «Sternenkinder» bestattet werden können

Der Regierungsrat Luzern unterstützt ein Postulat von Laura Spring (Grüne) zur Änderung der Bestattungsverordnung, um Eltern einen würdevollen Abschied von fehlgeborenen Kindern zu ermöglichen.
Publiziert: 03.02.2025 um 09:35 Uhr
Im Kanton Luzern sollen "Sternenkinder" in allen Gemeinden bestattet werden können. (Symbolbild)
Foto: CHRISTOF STACHE
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Fehlgeborene Kinder sollen in allen Luzerner Gemeinden bestattet werden können. Der Regierungsrat unterstützt die Forderung eines Postulats von Laura Spring (Grüne). Er will deswegen eine Anpassung der kantonalen Bestattungsverordnung prüfen.

Für das Zivilstandrecht sind Kinder, die leichter als 500 Gramm sind und vor Vollendung der 22. Schwangerschaftswoche ohne Lebenszeichen zur Welt kommen, Fehlgeburten. Weil es für sie keine amtliche Meldepflicht gibt, ist die Bestattung von «Sternenkindern» nicht in allen Gemeinden möglich.

Kantonsrätin Spring und rund 30 Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichner ihre Postulats möchten dies ändern. «Eltern sollen nicht darum kämpfen müssen, von ihrem Kind würdig Abschied nehmen zu können», hält sie in ihrem Vorstoss fest. Ein würdevoller Abschied im Rahmen einer Beerdigung könne den Trauerprozess erleichtern.

Der Regierungsrat stimmt der Postulantin zu. Es könne vorkommen, dass in bestimmten Gemeinden Eltern die Bestattung ihres fehlgeborenen Kindes verwehrt bleibe, erklärte er in seiner am Dienstag publizierten Antwort. Für die Eltern sei dies in einer bereits stark herausfordernden Situation eine zusätzliche Belastung.

Der Regierungsrat will deswegen durch eine Verordnungsänderung die Bestattung von «Sternenkindern» in allen Gemeinden des Kantons ermöglichen. Derzeit gebe es für diese Kinder keine spezifische Regelung in der Verordnung.

Einzelne Luzerner Gemeinden bieten bereits ein «Sternenkinder»-Grab an. Kinder, die im Kantonsspital Luzern fehlgeboren werden, können zudem im Stadtluzerner Friedhof Friedental unabhängig vom Wohnort der Eltern bestattet werden. Andere Kantone wie Zürich, Bern oder Solothurn, lassen Bestattungen von Fehlgeborenen ebenfalls zu.

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