Kantonsrat LU
Kanton Luzern überprüft Kriterien für Kindergarteneintritt

Luzerner Buben und Mädchen sollen beim Eintritt in den Kindergarten kindergartenreif sein. Der Kantonsrat will, dass der Regierungsrat die Kriterien für den Eintritt in das freiwillige Kindergartenjahr überprüft.
Publiziert: 27.01.2025 um 15:30 Uhr
Wer in den Kindergarten geht, soll kindergartenreif sein. (Symbolbild)
Foto: CHRISTIAN BEUTLER
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Im Kanton Luzern ist der Kindergarten für Fünfjährige obligatorisch, vierjährige Kinder können freiwillig in den Kindergarten gehen. Bedingung für den Besuch des freiwilligen Kindergartenjahrs ist, dass die Kinder den Schulweg bewältigen, die Blockzeiten einhalten und sich selber Umziehen oder aufs WC gehen können.

Kantonsrätin Karin Stadelmann (Mitte) sagte, den Kindern, welche in den Kindergarten eintreten, fehle oft die Selbständigkeit. Viele hätten auch Mühe, sich in einer grossen Gruppe aufzuhalten. Sie forderte deswegen in einem Postulat eine Überprüfung der Kriterien. Diese sollten praxistauglicher werden.

Irina Studhalter (Grüne) lehnte den Vorstoss ab, weil strengere Kriterien zu einem Ausschluss von Kindern führe. Der Kindergarten sei am Limit, sagte auch sie, «weniger Kinder im Kindergarten» sei aber keine Lösung. Vielmehr brauche es in den Schulzimmern mehr Fachleute.

Etliche Votantinnen und Votanten unterstützten zwar das Postulat. Sie forderten aber, dass es dabei keine Beschränkung auf die Kriterien für den Eintritt geben dürfe.

Bildungsdirektor Armin Hartmann (SVP) sprach sich auch für den Vorstoss aus. Er schränkte aber ein, dass die Überprüfung der Kriterien nicht zu einer festen Checkliste führen solle. Das Bild eines «idealen Kindes» dürfe es nicht geben. Es gehe vielmehr darum, einen Gesamtblick der Kindergartenfähigkeit zu erhalten.

Der Kantonsrat überwies das Postulat klar mit 108 zu 8 Stimmen.

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