Wie schon das Kantonsgericht, sprach auch die Berufungsinstanz die 57-Jährige des gewerbsmässigen Menschenhandels, der Zuhälterei und der gewerbs- und bandenmässigen Geldwäscherei schuldig. Dies geht aus dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil hervor.
Das Kantonsgericht bestrafte die frühere Bordellchefin mit einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten. Es verlängerte damit die Strafe um acht Monate. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre und sechs Monate gefordert, die Verteidigung einen Freispruch.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Die aus Thailand stammende Schweizerin soll für ihr Bordell an der Luzerner Baselstrasse Thailänderinnen aus armen Verhältnissen wie Ware für ihr Etablissement bestellt und sexuell ausgebeutet haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.