Kantonsgericht bestätigt Urteil
Luzerner Bordellchefin war auch Menschenhändlerin

Eine Luzerner Bordellchefin hat sich bei der Rekrutierung von Prostituierten als Menschenhändlerin betätigt. Das Kantonsgericht hat die Schuldsprüche der ersten Instanz bestätigt und die Freiheitsstrafe erhöht.
Publiziert: 09:53 Uhr
Die Sexarbeiterinnen sollen in dem Etablissement an der Baselstrasse in Luzern (Bild) unter prekären Bedingungen gelebt und gearbeitet haben. (Archivaufnahme)
Foto: URS FLUEELER
sda-logo_g.jpeg
SDASchweizerische Depeschenagentur

Wie schon das Kantonsgericht, sprach auch die Berufungsinstanz die 57-Jährige des gewerbsmässigen Menschenhandels, der Zuhälterei und der gewerbs- und bandenmässigen Geldwäscherei schuldig. Dies geht aus dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil hervor.

Das Kantonsgericht bestrafte die frühere Bordellchefin mit einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten. Es verlängerte damit die Strafe um acht Monate. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre und sechs Monate gefordert, die Verteidigung einen Freispruch.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Die aus Thailand stammende Schweizerin soll für ihr Bordell an der Luzerner Baselstrasse Thailänderinnen aus armen Verhältnissen wie Ware für ihr Etablissement bestellt und sexuell ausgebeutet haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?