Schlechte Nachrichten für Willi P.* (84). Der älteste Bankräuber der Schweiz muss nun doch ins Gefängnis. Das Kantonsgericht hat den Luzerner zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. Sechs Monate muss er tatsächlich absitzen, berichtet «Zentralplus».
Der Senior hatte 2012 und 2017 jeweils eine Bank in Meggen LU überfallen. Über 13'000 Franken konnte der Gauner damals erbeuten. Er wurde der mehrfachen räuberischen Erpressung schuldig gesprochen.
Die Staatsanwaltschaft warf ihm zudem vor, einen Überfall auf sich selbst vorgetäuscht und sich einen hohen Geldbetrag von einer Versicherung ausgezahlt zu haben.
Willi P. zeigte sich vor Gericht reumütig. Ihm sei klar geworden, dass er einen «Seich» gemacht habe. «Es tut mir alles wirklich leid, und ich habe mich himmeltraurig gefühlt. Im Nachhinein sagte ich mir: Hey, bist du dumm! Warum musst du in diesem Alter noch so was machen?», sagte Willi P. bei Prozessbeginn im März. Seiner Frau habe er von seinen Machenschaften nie etwas erzählt, beteuerte er.
Alter schützt vor Gefängnis nicht
Wegen seiner Taten musste sich der Mann bereits im Januar 2021 vor dem Kriminalgericht verantworten. Damals wurde er zu einer bedingten Strafe verurteilt und vor dem Gefängnis bewahrt. Sein hohes Alter wurde als Argument angebracht. Das Kantonsgericht sah das jetzt anders. «Selbst ein relativ hohes Lebensalter begründet nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung nicht grundsätzlich eine besondere Strafempfindlichkeit, die strafmindernd zu berücksichtigen ist», heisst es im Entscheid.
Zwar sei das Risiko in dem Alter erhöht, dass ein Verurteilter im Strafvollzug sterbe und «somit keine Aussicht mehr auf ein Leben in Freiheit» hat. Dies liege aber in der Natur der Sache und sei für sich allein kein aussergewöhnlicher Umstand.
Bei seinem Prozess im Jahr 2021 flehte Willi P. noch eindringlich: «Bitte nicht in den Knast, da würde ich nicht lange überleben.» Und auch im März 2022 sagte er: «Ich bin schon genug mit meiner schlechten Gesundheit gestraft. Es tut mir leid.»
Freispruch wegen Versicherungsbetrug
Gesundheitliche Probleme würden sich nur dann strafmildernd auswirken, wenn eine Haft besonderes Leid verursacht, wie bei Schwerkranken oder Personen mit Gehirnverletzungen. Doch das Herzleiden des Bankräubers fällt offenbar nicht in diese Kategorie.
Zumal er bei seinen letzten kriminellen Aktivitäten im Jahr 2017 bereits gesundheitlich angeschlagen war. Für das Gericht ist darum klar: Ihm war das Risiko bewusst. Darum reduzierte das Kantonsgericht die Strafe lediglich um zwei Monate.
Anders als beim letzten Urteil hatte das Kantonsgericht den Mann jedoch vom Vorwurf des Versicherungsbetrugs freigesprochen. Denn seit der ersten Befragung als Auskunftsperson seien sechs Jahre vergangen. Die Ungereimtheiten in den Aussagen könnten auch «mit Blick auf das Alter des Beschuldigten, zumindest teilweise mit mangelndem Erinnerungsvermögen» zu erklären sein, so das Gericht. Im Zweifel für den Angeklagten gilt deshalb ein Freispruch. (man)
* Name geändert