Der Entscheid wurde aufgrund eines Bundesgerichtsurteils vom Juni 2024 gefällt, teilte die Notfallpraxis Sursee AG am Freitag mit. Dieses kam zum Schluss, dass das Abrechnen von sogenannten Inkonvenienz-Zuschlägen bei Notfallpraxen, welche zwischen 19 und 22 Uhr sowie samstags und sonntags geöffnet haben, grundsätzlich unzulässig sei.
Gegen den Inkonvenienz-Zuschlag von Permanence-Praxen und Notfallpraxen hatten sich seit Frühling 2021 die Krankenkassen gewehrt, hiess es weiter. Die Versicherungen hätten teilweise Rückzahlungen gefordert oder ihre Bezahlungen von Behandlungsleistungen eingestellt.
Es sei unklar, ob die neue bundesgerichtliche Rechtsprechung auch auf die Notfallpraxis Sursee anwendbar sei, hiess es weiter. Dies sei noch von keinem Gericht beurteilt worden. Denn der Zweck der Notfallpraxis – hausärztliche Notfalldienste anzubieten – sei ein anderer als der im Bundesgerichtsurteil betroffenen Permanence-Praxen.
Jedoch wendeten die Versicherungen die Rechtsprechung auf die Notfallpraxis Sursee an. Ohne Inkonvenienz-Zuschlag und nur mit dem Tagessatz führe dies zu einer massiven Ertragsreduktion. Der Praxis werde so die finanzielle Basis entzogen.
Diverse Lösungen seien überprüft worden, konnten aber nicht umgesetzt werden, hiess es weiter. Dennoch seien Verwaltungsrat und Geschäftsleitung offen, über alternative Ansätze zu sprechen. Die Regierung und die Gesundheitsdirektion sind über die Schliessung des Betriebs informiert.