Der Kanton Luzern hat seine Richtprämien für die Prämienverbilligungen für 2024 festgelegt. (Symbolbild)
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Entsprechend habe der Kanton die Richtprämien in den drei Prämienregionen erhöht, teilte die Dienststelle Gesundheit und Soziales des Kantons Luzern am Mittwoch mit. Diese dienen zur Berechnung des Anspruchs auf die Prämienverbilligung für das kommende Jahr.
Die Einkommensgrenze für eine Prämienverbilligung von Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung betrage weiterhin 89'346 Franken für Paare und 71'477 Franken für Alleinerziehende.
(SDA)