Freizeit
Stadt Luzern fordert Geisslechlöpfer zur Rücksichtnahme auf

Die Stadt Luzern hat Geisslechlöpferinnen und Geisslechlöpfer zur Rücksichtnahme ermahnt. Sie wies daraufhin, dass das Geisslechlöpfe nur bis und mit 11. Dezember erlaubt ist.
Publiziert: 06.11.2024 um 12:07 Uhr
Die Stadt Luzern fordert leidenschaftliche Geisslechlöpfer und Geisslechlöpferinnen zur Rücksichtnahme auf. (Symbolbild)
Foto: ALEXANDRA WEY
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Was für die einen eine schöne Freizeitbeschäftigung sei, rufe bei anderen Unverständnis und Ärger hervor, teilte die Stadt Luzern am Mittwoch mit. Der Stadtrat ruft die Teilnehmenden des alten Brauchs dazu auf, zwischendurch Pausen einzulegen oder den Standort zu wechseln.

Zudem bittet er darum, das Hobby nicht in der Nähe von Spitälern oder Alterseinrichtungen auszuüben und verkehrsreiche Orte zu meiden. Auch beim Geisslechlöpfe gelte es, die Ruhezeiten mittags sowie zwischen 22 und 8 Uhr einzuhalten. An Sonn- und Feiertagen dürfe erst ab 14 Uhr mit der Geissel «geklöpft» werden.

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