«Ich hatte ein Schutzkonzept in der Praxis, aber ohne Maskenpflicht», sagte er. Der Nutzen der Maskenpflicht sei kleiner als der Schaden. Die Covidverordnung habe ihn als Arzt «unverhältnismässig eingeschränkt».
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Arzt (54) in einem Strafbefehl vorgeworfen, im Januar 2021 in seiner Hausarztpraxis in Ebikon LU die Maskenpflicht nicht durchgesetzt und in Anwesenheit von Patienten keine Hygienemaske getragen zu haben. Sie sprach deswegen eine Busse von 1000 Franken aus. Der Arzt akzeptierte den Strafbefehl nicht, weswegen es zur Verhandlung vor dem Bezirksgericht Hochdorf kam.
Er habe explizit ein Schutzkonzept «ohne Maske» gehabt
Der Beschuldigte habe vorsätzlich und wiederholt gegen die Epidemiegesetzgebung verstossen, sagte der Gerichtspräsident am Montag nach einer rund einstündigen Verhandlung. Der Sachverhalt und die rechtliche Situation seien klar. Der Einzelrichter bestätigte damit den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft.
Der aus Deutschland stammende Arzt, der seit rund zehn Jahren in Ebikon praktiziert, gab die Tatvorwürfe vor Gericht zu. Es treffe zu, dass er keine Maske getragen habe, sagte er. Ein Schutzkonzept habe er gehabt, aber eines «explizit ohne Maske».
In den Augen des Arztes war der Schaden, welcher die Hygienemaske verursachte, grösser als deren Nutzen. Dass die Maske in medizinischen Einrichtungen auch sinnvoll sein könnte, stritt er auf eine Frage des Gerichtspräsidenten nicht ab. Aufgrund der «objektiven» Gefahrenlage und nicht der von Behörden und Medien «inszenierten» Gefahrenlage sei er als «selbstdenkender Arzt» aber zu einem anderen Schluss gekommen.
Arzt gründete coronakritische Vereinigung
Der Arzt sagte, er habe keine Covid-Epidemie, sondern eine «Epidemie der Angst» erlebt. Symbol für die Angst sei die Maske gewesen. Sein Ziel sei es gewesen, seinen Patienten die Angst zu nehmen. Er fühle sich allein dem Wohle seiner Patienten verpflichtet und dürfe diesen keinen Schaden zufügen. Er habe Patienten ohne Maske nicht nach Hause schicken können, dies wäre unterlassene Hilfeleistung gewesen.
Der Arzt, der die coronamassnahmenkritische Vereinigung Aletheia gründete, sagte, dass die Covid-Gesetzgebung sehr viele Freiheiten unverhältnismässig eingeschränkt habe, auch seine beruflichen. Als Arzt könne er selbst entscheiden, welches Schutzkonzept er in Verantwortung gegenüber seinen Patienten anwende.
Weil er mit seinem Verhalten auch die gesetzlichen Berufspflichten verletzt habe, entzog der Kanton Luzern im Frühling 2021 dem Arzt vorübergehend die Berufsausübungsbewilligung. Massnahmenkritiker riefen in der Folge in Luzern zu Solidaritätskundgebungen auf.
An diesen als «Abendspaziergängen» deklarierten unbewilligten Demonstrationen nahm der Arzt mehrmals teil. Das Bezirksgericht Luzern verurteilte ihn deswegen im August 2022 rechtskräftig zu einer Busse von 500 Franken. (SDA)