Zum Beginn der Verhandlung stellte der Verteidiger den Antrag, die Verhandlungsfähigkeit seines Klienten zu prüfen. Er habe festgestellt, dass die Vorbesprechung des Prozesses eher schwierig gewesen sei, was am Alter seines Mandanten liegen dürfe.
Der Staatsanwalt sagte, die Verhandlungsfähigkeit sei gegeben. Der Rechtssprechung nach dürften an die Verhandlungsfähigkeit keine grossen Anforderungen gestellt werden. Zudem müsste ein entsprechendes Arztzeugnis vorliegen.
Mit denselben Argumenten entschied das Gericht, den Prozess fortzusetzen. Wenn Zweifel auftauchen, will es aber auf diese Frage zurückkommen.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, er habe ein Grundstück mit Wohnhaus für rund 1,7 Millionen Franken verkauft, ohne zu erwähnen, dass Rückbauungen vorzunehmen sind.
(SDA)