Ein Mitarbeiter einer Kindertagesstätte im Kanton Luzern ist vom Kriminalgericht zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der 30-Jährige hat ein dreijähriges Mädchen missbraucht.
Der Beschuldigte war 2023 stellvertretender Leiter einer Kindertagesstätte. Dabei hat er, wie es in der Anklageschrift hiess, ein dreijähriges Mädchen am Genitalbereich berührt und zudem mit dem Mobiltelefon pornografische Aufnahmen gemacht.
Das Kriminalgericht sprach den deutschen Staatsbürger der mehrfachen sexuellen Handlungen mit einem Kind, der mehrfachen Schändung und der mehrfachen Pornografie schuldig. Zudem gab es einen Schuldspruch, weil bei ihm ein paar Gramm Kokain gefunden wurden.
Deutscher muss elf Monate absitzen
Das Gericht verurteilte den Beschuldigten zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und elf Monaten. Elf Monate muss der Mann absitzen, 24 Monate wurden, bei einer Probezeit von zwei Jahren, zur Bewährung ausgesetzt. Dazu kommt eine Busse von 100 Franken.
Von einem Landesverweis wurde abgesehen. Das Gericht untersagte dem Beschuldigten aber lebenslang, beruflich und organisiert ausserberuflich mit Minderjährigen zu arbeiten. Zudem muss der Beschuldigte in einer Therapie seine Tat aufarbeiten.
Das Urteil ist rechtskräftig. Es kam im abgekürzten Verfahren zustande, weil der Beschuldigte die Tatvorwürfe und die von der Staatsanwaltschaft beantragte Sanktion akzeptierte. Zuerst hatte die Onlineplattform «Zentralplus» am Donnerstag über das Urteil berichtet.