Eine Geschäftsaufgabe oder eine Fusion führten nicht mehr automatisch zu einer vollständigen Rückerstattung der gewährten Hilfe, hiess es im Communiqué. Eine Praxisänderung gebe es auch bei Unternehmen, welche Dritten ein unzulässiges inzwischen zurückbezahltes Darlehen gewährt hätten.
Im Kanton Luzern waren wegen der Pandemie und den damit verbundenen Auswirkungen auf die Wirtschaft an 1400 Unternehmen Härtefallgelder in der Höhe von 265 Millionen Franken ausbezahlt worden. Die Gelder durften nicht für private Gewinne verwendet werden.
Der Kanton Luzern hat im Frühling 2023 mit der Rückforderung von Gewinnen begonnen. Seine Praxis stiess aber auf Kritik, worauf er bei alt Bundesrichter Hansjörg Seiler ein Rechtsgutachten in Auftrag gab.
(SDA)