Beschwerden abgelehnt
Kantonsgericht bestätigt Tempo 30 auf Baselstrasse in Luzern

Die Senkung der Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h macht die Baselstrasse in Luzern sicherer und ruhiger. Das Kantonsgericht hat die Anordnung von Tempo 30 auf der Kantonsstrasse bestätigt und zwei Beschwerden von Automobil- und Nutzfahrzeugverbänden abgelehnt.
Publiziert: 19.03.2025 um 11:54 Uhr
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Aktualisiert: 19.03.2025 um 14:34 Uhr
Blick in die Baselstrasse am Kreuzstutz. (Archivaufnahme)
Foto: URS FLUEELER
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Die Dienststelle Verkehr und Infrastrsktur (Vif) hatte Ende 2022 verfügt, dass auf der Baselstrasse zwischen der Bahnüberführung beim Gütsch und dem Kreuzstutz künftig eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometer pro Stunde gelten solle. Es stützte sich dabei auf Fachberichte. Gegen den Entscheid erhoben zwei Verbände Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Kantonsgericht.

Das Gericht wies die Beschwerden ab. Die Anordnung von Tempo 30 auf der Durchgangsstrasse sei eine «geeignete und verhältnismässige Verkehrsmassnahme», teilte es am Mittwoch mit. Sie vermindere verschiedene Gefahren, verbessere die Verkehrssicherheit und reduziere die Lärmbelastung.

Als Gefahren an der Baselstrasse erwähnt wurden vom Gericht in der Mitteilung namentlich unübersichtliche Zufahrten zu privaten Grundstücken sowie die Zu- und Wegfahrten zu Senkrechtsparkfeldern. Das Kantonsgericht ging mit dem Vif einig, dass mildere Massnahmen nur punktuell, aber nicht über die gesamte Strecke, wirken würden.

Zur Lärmbelastung schrieb das Gericht, dass diese mit einem Flüsterbelag nicht ausreichend gesenkt werden könnte. Tempo 30 sei deswegen auch zur Lärmminderung notwendig und verhältnismässig.

Weniger wichtig als die Sicherheits- und Lärmschutzbedürfnisse ist für das Gericht das Interesse, die Baselstrasse in unwesentlich kürzerer Zeit zu durchfahren. Es gebe zudem keine Hinweise darauf, dass Tempo 30 die Leistungsfähigkeit der Baselstrasse oder des Verkehrsnetzes merklich beeinträchtigen könnte.

Keine Rolle bei dem Entscheid spielte die laufende Revision der kantonalen Strassenverkehrsverordnung zu Tempo 30. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann an das Bundesgericht weitergezogen werden.

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