Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, ein Postulat der Mitte-Kantonsrätin Karin Stadelmann zu überweisen, wie aus der am Dienstag veröffentlichten Antwort hervorgeht.
Im Kanton Luzern ist der Kindergarten für Fünfjährige obligatorisch, vierjährige Kinder können freiwillig in den Kindergarten gehen. Bedingung für den Besuch des freiwilligen Kindergartenjahrs ist, dass die Kinder den Schulweg bewältigen, die Blockzeiten einhalten und sich selber umziehen oder aufs WC gehen können.
Wie Stadelmann in ihrem Postulat schreibt, sind viele Vierjährige dem Kindergarten noch nicht gewachsen. Die Orientierung auf dem Schulweg gelinge in der Regel noch nicht selbständig, führte sie aus. Bei der Verabschiedung von den Eltern werde geweint, viele Kinder fühlten sich in den grossen Gruppen nicht wohl.
Stadelmann fordert deswegen, dass die Kriterien für den Eintritt in den Kindergarten respektive die Basisstufe überprüft werden. Sie müssten auch strikter angewendet werden.
Der Regierungsrat zeigt sich in seiner Antwort bereit, weitere Kriterien zu prüfen. Eine zu starke Orientierung an diesen lehnt er aber ab. Es dürfe nicht das Bild eines «idealen Kindes» entstehen. Die Kriterien sollen deswegen auch nicht als «Checkliste» gehandhabt werden. Es gehe vielmehr darum, einen Gesamtblick der Kindergartenfähigkeit zu erhalten.