Insgesamt wurden elf Massnahmen definiert, wie das Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons am Mittwoch mitteilte. Diese orientieren sich an der Istanbul-Konvention des Europarats und sind für Bund, Kantone sowie Gemeinden verpflichtend.
Neben Sensibilisierung und Prävention zielt das Paket auch auf die Verbesserung der Früherkennung sowie den Umgang mit Tätern und Täterinnen ab, wie es hiess. Die Umsetzung wird durch den im November 2023 reaktivierten Runden Tisch für häusliche Gewalt begleitet.
Die Koordination der meisten Massnahmen obliegt der Koordinationsstelle Gewaltprävention und Bedrohungsmanagement des Justiz- und Sicherheitsdepartements. Diese erhält per 2025 zusätzliche Sach- und Personalmittel. Neben kantonalen Stellen sind die Luzerner Polizei sowie verschiedene Nichtregierungsorganisationen in die Umsetzung des Aktionsplans eingebunden.