Knall im Kanton Luzern: Die Staatsanwaltschaft hat die Untersuchungen gegen fünf zum Teil ehemalige Kadermitarbeitende der Verkehrsbetriebe Luzern AG abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft geht bei allen fünf Personen von einem strafrechtlich relevanten Verhalten im Zusammenhang mit dem Bezug von Subventionsgeldern durch die VBL Verkehrsbetriebe Luzern AG (ehemalige Tochtergesellschaft der Verkehrsbetriebe Luzern AG) aus und hat beim Kriminalgericht des Kantons Luzern gegen alle Anklage wegen mehrfachen Betrugs und Leistungs- und Anlagebetrugs erhoben. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt für alle Beschuldigten die Unschuldsvermutung.
Ende 2020 sind bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern drei Anzeigen vom Bundesamt für Verkehr (BAV), Verkehrsverbund Luzern (VVL) und einer Privatperson gegen die Organe der Verkehrsbetriebe Luzern AG, der VBL Verkehrsbetriebe Luzern AG und unbekannt wegen Verdachts auf ein strafbares Verhalten im Zusammenhang mit dem Bezug von Subventionsgeldern eingegangen.
Falschangaben im Rahmen von Subventionsgeldern
Die Staatsanwaltschaft wirft den Beschuldigten vor, dass sie für die Fahrplanjahre 2018 und 2019 bewusst Falschangaben gemacht haben, um dadurch von den Bestellern (BAV und VVL) höhere Abgeltungen zu erhalten. Der Deliktsbetrag beläuft sich auf insgesamt rund 2,1 Millionen Franken, wovon lediglich ein Teilbetrag effektiv an die VBL Verkehrsbetriebe Luzern AG ausbezahlt wurde. Der an die VBL Verkehrsbetriebe Luzern AG ausbezahlte Mehrbetrag wurde bereits vollständig zurückgeführt.
Die Staatsanwaltschaft hat am Freitag beim Kriminalgericht des Kantons Luzern gegen die fünf Personen Anklage wegen mehrfachen Betrugs und Leistungs- und Abgabebetrugs eingereicht. Für die Beschuldigten werden bedingte Freiheitsstrafen beantragt. Ein Verhandlungstermin wurde noch nicht traktandiert. (ene)