Wer einen Hund hält, der älter als sechs Monate alt ist, muss eine Steuer bezahlen. Allerdings gibt es Ausnahmen: Im Kanton Luzern sind so Dienst-, Militär-, Schutz-, Sanitäts-, Katastrophen- und Lawinenhunden, für die Nachsuche spezialisierte Jagdhunde sowie Blindenführerhunde von der Steuer befreit.
Blindenführerhunde sind Assistenzhunde. Sie helfen Personen mit einer Behinderung oder einer Erkrankung bei der Bewältigung des Alltags. Neben Assistenzhunden für Blinde gibt es auch solche für Diabetiker, für Gehörlose oder für Epileptiker. Weiter gibt es auch Therapiehunde, die etwa im Rahmen von Psycho-, Ergo-, Physio- und Sprachtherapien oder in der Heilpädagogik eingesetzt werden.
Für alle Assistenz- und Therapiehunde soll künftig keine Steuer mehr fällig werden. Die Assistenz- und Therapiehunde würden vielen Menschen unterstützende und ihnen wichtige Dienstleistungen im Alltag anbieten, begründete der Regierungsrat in der Mitteilung die geplante Steuerbefreiung.
Die Steuerbefreiung soll aber nur für ausgebildete Assistenz- und Therapiehunde gelten. Die Halterinnen und Halter müssen gemäss dem Vorschlag der Regierung auch den Nachweis erbringen, dass sie tatsächlich benötigt werden und im Einsatz stehen.
Die Gesetzesänderung geht auf eine Motion zurück, welche der Kanton 2021 überwiesen hatte. Die Vernehmlassung dauert bis Ende November 2023.
(SDA)