Ein während der Corona-Pandemie im Februar 2021 geschlossenes Restaurant in Luzern. (Archivaufnahme)
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SDASchweizerische Depeschenagentur
Der Regierungsrat hat am Dienstag dem Kantonsrat ein entsprechendes Dekret vorgelegt. Demnach verzichtet der Kanton auf Rückforderungen respektive Einnahmen von 7 Millionen Franken. Dem Bund entgehen 16 Millionen Franken. Der Bund sei mit dem Vorgehen einverstanden, erklärte der Regierungsrat in seiner Botschaft an das Parlament.
Während der Covid-19-Pandemie konnten Unternehmen vom Staat Unterstützung beanspruchen, um ihre Fixkosten zu finanzieren. Dabei galt der breit anerkannte Grundsatz, dass die Unternehmen mit den Steuergeldern keine Gewinne erzielen durften. Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 5 Millionen Franken, die vor dem 21. April 2021 Hilfe erhielten, werden mit dem Dekret von dem Grundsatz ausgenommen.