Jetzt jammert er wegen DNA-Test
Mann (19) blendete Lokführer mit Laserpointer

Ein 19-Jähriger hat zugegeben, mit einem illegalen Laserpointer auf einen Lokführer eines Güterzugs gezielt zu haben. Die Erstellung eines DNA-Profils findet er übertrieben, das Gericht sieht das anders.
Publiziert: 26.03.2019 um 17:56 Uhr
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Im August 2018 hat ein 19-Jähriger mit einem illegalen Laserpointer in die Führerkabine eines vorbeifahrenden Güterzuges gezielt. (Symbolbild)
Foto: AP

20 Sekunden lang hat ein 19-Jähriger mit einem illegalen Laserpointer in die Führerkabine eines vorbeifahrenden Güterzuges gezielt. Passiert ist dieser Vorfall am Abend vom 21. August 2018 in Freienbach SZ. Der geblendete Lokführer meldete den Vorfall sofort der Polizei.

Wie der «Bote der Urschweiz» schreibt, fuhr der junge Mann nach seiner Tat mit einem Personenzug von Freienbach nach Pfäffikon. Die Polizei konnte den Jugendlichen ausfindig machen, hielt ihn am Bahnhof Pfäffikon SZ an und stellte einen illegalen Laserpointer der sogenannten Klasse 3B sicher.

Lokführer nicht verletzt

Ein solcher Laserpointer kann das Auge bei einer Direktstrahlung schwer verletzen sowie auch die Netzhaut dauerhaft beschädigen. Der Lokführer hatte aber Glück und blieb bei der Attacke unverletzt.

Wie die Zeitung weiter schreibt, hatte der 19-Jährige schon zuvor im Zug einem Polizisten mit seinem Laserpointer an den Hinterkopf geleuchtet. Diese Tat bestreitet der Beschuldigte jedoch.

Massnahme sei unverhältnismässig

Im Rahmen der Ermittlungen hat die Polizei einen Wangenschleimhautabstrich angeordnet, um ein DNA-Profil des Jugendlichen zu erstellen. Den Abstrich liess sich der 19-Jährige freiwillig nehmen, aber gegen die Erstellung eines DNA-Profils wehrte er sich. 

Er finde die Massnahme unverhältnismässig. Schliesslich habe er seinen Fehler zugegeben und nehme jetzt professionelle Hilfe in Anspruch. Ausserdem befürchte er, dass er durch ein solches DNA-Profil keine Arbeitsstelle erhalte.

Beschuldigter könnte weitere Delikte begehen

Das zuständige Kantonsgericht wies die Beschwerde ab. Beim Beschuldigten seien bereits seit längerer Zeit Verhaltensauffälligkeiten bekannt. Deshalb sei zu befürchten, dass er auch zukünftig Delikte gewisser Schwere begehen könnte.

Die Registrierung des DNA-Profils könne präventiv wirken und bei der Aufklärung von bereits begangenen sowie auch zukünftigen Delikten helfen. (frk)

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