Am Samstagabend haben zwei Jugendliche im Alter von 16 Jahren im Beisein eines 19-Jährigen an ihren Wohnorten in Unterägeri und Sins AG den Range Rover sowie einen VW-Polo eines Elternteils entwendet. Dies teilt die Zuger Polizei mit.
Der gefährlicher Plan: Die Teenies wollten zusammen mit ihren jungen Frauen an eine Party in Neuheim. Die nächtliche Spritztour führte die jungen Männer und Frauen bei nasser Fahrbahn und Temperaturen um den Gefrierpunkt nach Baar und Zug. Gemäss mehreren Auskunftspersonen wurde dabei gedriftet, überholt und ausgebremst.
In Sins AG stiegen die Teenies vom VW Polo auf einen BMW um. Auch dieses Fahrzeug gehört einem Elternteil eines Jugendlichen. Mit vollbesetzten Autos ging es via Cham, wo der BMW innerorts mit 86 Stundenkilometer geblitzt wurde, zurück nach Neuheim an die Party. In den frühen Morgenstunden setzte man sich nochmals ans Steuer, fuhr zurück an den Wohnort nach Unterägeri, bzw. Sins und stellten die Fahrzeuge wieder ab.
Drei Teenies müssen zum Verkehrspsychologen
Nach zahlreichen Befragungen und intensiven Ermittlungen des Dienstes für Jugenddelikte der Zuger Polizei und mit Unterstützung durch die Jugendanwaltschaft des Kantons Zug setzte sich das Puzzle schliesslich zu einem Bild zusammen und die Wahrheit kam ans Licht, obwohl die Beschuldigten zu Beginn eine andere Geschichte erzählten.
Drei Fahrzeuglenker müssen sich unter anderem wegen Fahren ohne Berechtigung, Entwendung eines Fahrzeugs zum Gebrauch, Fahren ohne Haftpflichtversicherung sowie mehreren Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz bei der Staatsanwaltschaft oder der Jugendanwaltschaft des Kantons Zug verantworten. Auch wurde zuhanden der Administrativbehörde (Strassenverkehrsamt) ein Bericht wegen der charakterlichen Fahreignung der drei jungen Männer eingereicht (Anordnung einer verkehrspsychologischen Eignungsabklärung).
Ihre Mitfahrer, vier Frauen und sechs Männer im Alter zwischen 15 und 18 Jahren werden sich ebenfalls wegen Mitfahren in einem entwendeten Fahrzeug vor den Strafverfolgungsbehörden zu verantworten haben. Weil er seinem 16-jährigen Sohn den Zugang zu seinen Fahrzeugen ermöglichte, muss sich auch der Vater eines Beteiligten vor der Staatsanwaltschaft verantworten.