«Glaubt mir bitte. Ich bin nicht gefahren!»
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Suff-Tiroler bleibt hart:«Glaubt mir bitte. Ich bin nicht gefahren!»

Gerhard Pichler (64) verweigerte betrunken Alk-Kontrolle – jetzt stand er erneut vor Gericht
«Bei mir gibts nichts zu holen!»

Besoffen verweigerte er eine Alkoholkontrolle. Dafür soll Gerhard Pichler (64) blechen. Doch der Suff-Tiroler gibt nicht auf. Heute stand er zum zweiten Mal vor Gericht und sagt: «Ich habe eine weisse Weste.»
Publiziert: 18.12.2019 um 11:02 Uhr
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Gerhard Pichler (64) nach seiner Berufungsverhandlung: «Ich bin nicht gefahren!»
Foto: Anian Heierli
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Gerhard Pichler (64) nach seiner Berufungsverhandlung: «Ich bin nicht gefahren!»
Foto: Anian Heierli
Anian Heierli

Gerhard Pichler (64) gibt nicht auf. Der Suff-Tiroler kämpft für sein Recht. Am Dienstag sagte er dem Richter an seiner Berufungsverhandlung erneut: «Ich fühle mich unschuldig, denn ich bin nicht gefahren!» Dann doppelt er nach: «Das Verhalten der Polizisten ist für mich unvorstellbar.»

Sein Fall sorgte im Sommer für Schlagzeilen, weil es um die Grundsatz-Frage geht, ob man einen Sturzbetrunkenen vernehmen darf. Ja, sagt das Bezirksgericht Willisau LU. Es verurteilte den pensionierten Koch aus Sursee in erster Instanz zu 3230 Franken, weil er nicht ins Röhrchen blasen wollte. Er ist schuldig der «Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit» (BLICK berichtete).

«Rasant, unsicher und mit Schlangenlinien»

Der Schuldspruch – gegen den Pichler ankämpft – basiert auf Indizien, einer Zeugin und einem Polizeiprotokoll: Der Zeugin fällt am 29. Januar 2019 Pichlers schwarzer BMW auf, weil das Auto «rasant, unsicher und mit Schlangenlinien» von Buttisholz nach Sursee fährt. Sie meldet das Kennzeichen um 22.39 Uhr bei der Luzerner Polizei.

Die Beamten erwischen Pichler nicht in flagranti, holen ihn aber später am Abend zu Hause ab. Dann verweigert er auf dem Posten die Alkoholkontrolle. Gibt aber zu Protokoll, dass er zuvor gefahren ist. Zumindest behaupten das Polizei und Staatsanwaltschaft.

Verteidiger: «Wir sind nicht in einem Polizeistaat»

Pichler und sein Verteidiger Beat Frischkopf sind anderen Meinung. «Mein Mandant wurde bei seiner Einvernahme falsch verstanden», so der Rechtsanwalt. «Er war stark betrunken und wusste nicht mehr, was er redet.» Für ihn ist klar: «Die Polizei nutzte das aus. Dabei war er nicht vernehmungsfähig.» Der Verteidiger wird deutlich: «Das geht vielleicht in einem Polizeistaat, aber sicher nicht in der Schweiz.»

Zudem gibt es eine zweite Zeugenaussage, die Pichler hilft. Sein ehemaliger Chef erklärte schriftlich, dass er den Koch am besagten Abend fuhr, weil dieser dazu zu betrunken war. Der Zeuge bestätigte das später auch mündlich gegenüber der Staatsanwaltschaft. Doch vor Gericht wollte sich der Ex-Chef nicht ein drittes Mal äussern. So steht nun der Vorwurf einer Falschaussage im Raum.

Für den Verteidiger ist klar: «Mein Mandant war im Auto. Doch nicht als Lenker, sondern als Mitfahrer.» Er fordert wie bereits erstinstanzlich einen Freispruch. Pichler selbst gibt sich nach der Verhandlung zuversichtlich: «Ich hoffe, sie fällen diesmal ein gescheites Urteil. Wenn sie die Akten richtig lesen, gehe ich von einem Freispruch aus.»

«Es gibt nichts zu holen»

Der Suff-Tiroler betont: «Ich habe ein paar Strafmandate. Als Autofahrer liess ich mir aber 40 Jahre nichts zu Schulden kommen. Meine Weste ist weiss.» Ohnehin könne man bei ihm ja nichts holen. «Im Monat habe ich mit AHV, österreichischer Pensionskasse und Ergänzungsleistungen 2500 Franken. Das Verfahren kann ich bis zum Tod wohl nicht abzahlen.»

Die Staatsanwaltschaft verzichtete auf eine Teilnahme an der Berufungsverhandlung. Das Urteil fällt in den nächsten Tagen.

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