«Fussball macht frei»
Fans müssen sich wegen Rassismus verantworten

Die Luzerner Staatsanwaltschaft hat eine Untersuchung eröffnet gegen drei Fans des FC St. Gallen. Sie hatten im April im Stadion ein Transparent mit der Aufschrift «Fussball macht frei» hochgehalten.
Publiziert: 14.07.2015 um 13:22 Uhr
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Aktualisiert: 07.10.2018 um 11:36 Uhr
Das Transparent dreier Fans des FC St. Gallen erinnert an die Inschriften in Nazi-Konzentrationslagern.
Foto: Benjamin Soland

Gegen drei Männer sei ein Strafverfahren eröffnet worden wegen Verdachts auf Verstoss gegen die Rassismus-Strafnorm, sagt ein Sprecher der Luzerner Staatsanwaltschaft. Die Fans des FC St. Gallen seien aufgrund von Fotoaufnahmen aus dem Luzerner Stadion und mit Hilfe der St. Galler Polizei als mögliche Täter identifiziert worden, sagt der Sprecher. Die Verdächtigen würden nun befragt.

Der Vorfall ereignete sich am 30. April in der Luzerner Swisspor-Arena an einem Super-League-Spiel zwischen dem FC Luzern und dem FC St. Gallen. Das Spruchband mit der Aufschrift «Fussball macht frei» wurde im Zuschauerraum des Gästesektors ausgerollt.

Der auf einem weissen Transparent gehisste Schriftzug erinnert an die Inschrift «Arbeit macht frei» in mehreren Konzentrationslagern der Nazis. In den Vernichtungslagern wurden im Zweiten Weltkrieg Millionen von Menschen ermordet.

Der FC St. Gallen hatte nach Bekanntwerden das Spruchband in einer Mitteilung verurteilt. Spieler, Funktionäre und Angestellte distanzierten sich entschieden vom aufgehängten Banner. Rassistische, religiöse, politische oder andere extremistische Propaganda hätten in der Gesellschaft und im Fussball nichts verloren.

Bereits im Februar war es am Rande einer Begegnung zwischen dem FC Luzern und dem FC St. Gallen zu einem Zwischenfall gekommen. Dabei führte ein als Jude kostümierter Luzerner Fan die Spitze eines Fanzugs durch St. Gallen an. Laut der St. Galler Staatsanwaltschaft könne die Aktion verletzend wirken, die Grenze zur Strafbarkeit sei aber nicht überschritten worden. Sie verzichtete auf die Eröffnung eines Strafverfahrens. (SDA)

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