Filmbosse verklagen Schwyzer Sexshop
«Harry Popper» im Würgegriff Hollywoods

Die Schwyzer Erotikkette Magic X hat Kondome der Marke Harry Popper verkauft und damit die Wut Hollywoods auf sich gezogen. Der US-Film-Gigant Warner Brothers liess die Gummis bereits vor Jahren platzen – sie wurden gerichtlich verboten. Jetzt will Hollywood für die erlittene Rufschädigung Geld sehen.
Publiziert: 24.06.2015 um 10:39 Uhr
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Aktualisiert: 09.10.2018 um 00:55 Uhr
Der Noppen-Popper mit Brille und Zauberstab.
Foto: ZVG

Wenn Harry Popper seinen Zauberstab schwang, waren Pärchen auf magische Weise vor Geschlechtskrankheiten oder ungewollten Schwangerschaften geschützt. Die (Hor)Krux an der Sache: Das Kondom der Pfäffiker Sexshop-Kette Magic X wurde bereits vor fünf Jahren verboten. Damals klagte Hollywood wegen Markenrechtsverletzung gegen den Erotikmarkt – und bekam recht.

Gestern ging der Fall «Potter gegen Popper» vor dem Schwyzer Kantonsgericht in eine neue Runde. Die Anwälte der Warner-Brothers-Filmstudios verlangten Einsicht in die Magic-X-Bücher.

Denn der Film-Multi, der die Rechte an Harry Potter besitzt, will den Gewinn, der mit den Präservativen erwirtschaftet wurde. Wie «Der Bote der Urschweiz» berichtet, lässt sich das laut den Klägern auf «verschiedene rechtliche Artikel» abstützen.

Halb-Blutt-Prinz ist schuld

Der Verteidiger des Erotikgeschäfts will die Offenlegung der Gewinnzahlen hingegen verhindern. Im Vergleich, der im Oktober 2011 abgeschlossen wurde, seien reparatorische Ansprüche ausgeschlossen worden.

Zudem könne dem Sexshop keine Bösgläubigkeit unterstellt werden. «Eine sorgfältige Prüfung ist vor der Markteinführung durch einen Fachanwalt schon vor der Eintragung der Marke erfolgt», sagte der Anwalt gestern vor Gericht. Man habe deshalb nicht damit gerechnet, Warner Bros oder der Marke Harry Potter zu schaden.

Hollywood liefert die Gegenbeweise: Die Harry-Potter-Umsätze seien 2010 in der Schweiz stärker zurückgegangen als im Ausland. In den Augen der Amerikaner ist das eindeutig die Schuld des gummigen Halb-Blutt-Prinzen. (lex)

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