Stefan «Stiwi» Jägers letzter Funkspruch lautete: «Wir müssen umkehren!» Zu diesem Zeitpunkt flog Jägers Patrouille – bestehend aus zwei Kampfjets - bei Alpnach auf eine Regenfront mit tiefhängenden Wolken zu. Sie lagen, das sah der erfahrene Pilot genau, sogar noch tiefer, als er erwartet hatte.
Doch der F/A-18-Pilot der Schweizer Luftwaffe kehrte nie mehr zurück: Am 23. Oktober vergangenen Jahres zerschellte er zusammen mit seinem Passagier, dem deutschen Fliegerarzt Volker Lang (†54), am Felsriegel Lopper in Alpnach OW.
Jetzt ist klar: Der Absturz des Kampfjets F/A-18 ist auf einen Pilotenfehler zurückzuführen. Dies ergibt der Schlussbericht des militärischen Untersuchungsrichters.
Fehlentscheidung unter Druck
«Der Pilot machte unter zunehmendem Druck eine Fehleinschätzung», schreiben die Experten des Bundes. Er habe den Raum für ein Wendemanöver zu grosszügig eingeschätzt, mit der Einleitung der Umkehrkurve zu lange zugewartet und das eingeleitete Manöver nicht mit letzter Konsequenz ausgeführt.
Vom Einleiten der Umkehrkurve bis zum Aufprall dauerte es rund 10 Sekunden, 5 Sekunden lang wäre noch ein sogenannter «Emergency Climb-out» – ein Notfall-Steigflug – möglich gewesen. Mit dieser Variante rettete sich der zweite Kampfflieger – ein Einsitzer – aus der problematischen Fluglage. Der zweite Jet war auf derselben Flugroute unterwegs.
Fliegerarzt hat nicht in Steuerung eingegriffen
Klar ist jetzt auch: Jägers Passagier hat ihm nicht im letzten Moment in die Steuerung eingegriffen, wie es im Zweisitzer-Jet theoretisch möglich wäre. Es sei laut Untersuchungsbericht allerdings möglich, dass von Anfang an eine andere Variante für den Übungsflug gewählt worden wäre, wenn es kein Passagierflug gewesen wäre.
Die gerichtsmedizinischen Untersuchungen haben ergeben, dass beide Insassen des Jets beim Absturz sofort tot waren, den Schleudersitz habe weder der Pilot noch der Passagier betätigt. Dieser Notausstieg wäre bis 2,5 Sekunden vor Aufprall noch möglich gewesen.
Das Unglück von Stiwi Jäger und Volker Lang könnte jetzt für das Sicherheits-Management der Luftwaffe Konsequenzen haben: Der Untersuchungsrichter der Militärjustiz regt an, Passagierfluge auf Kampfflugzeugen nur noch bei gutem Wetter durchzuführen. (SDA/bih)
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