Die Luzerner Gemeinden Greppen, Vitznau und Weggis ziehen die Reissleine und trennen sich von ihrem Diakon. Der 64-jährige Mann, der als Teilzeit-Angestellter für die Kirchen der Ortschaften arbeitete, hatte in seiner Funktion als Gefängnisseelsorger zwischen 2012 und 2017 Botschaften zwischen Gefangenen im Gefängnis Grosshof ausgetauscht. Zudem versuchte er, eine Insassin zu sexuellen Handlungen zu drängen (BLICK berichtete).
Der Gesamtkirchenrat des Pastoralraums der drei Luzerner Seegemeinden teilte am Freitag mit, dass der Diakon am 26. September nach Einsicht in den Strafbefehl freigestellt worden sei. Nun hätten die Anstellungsbehörden und der Diakon das Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufgelöst.
Aufgrund des vorliegenden Strafbefehls erhalte der verurteilte Diakon keine bischöfliche Missio mehr, teilte das Bistum Basel am Freitag mit. Es bestätigte damit einen Online-Meldung der «Luzerner Zeitung». Der Mann dürfe also keine Taufen, Hochzeiten und Gottesdienste mehr durchführen.
Der Mann wurde per Strafbefehl zu einer bedingten Strafe von 150 Tagessätzen à 140 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren, einer Busse von 4'000 Franken und der Übernahme der Verfahrenskosten von 6'560 Franken verurteilt. (cat/SDA)