Er stalkte und belästigte Frauen in Luzern
Slip-Schnippler muss in den Knast

Ein 45-jähriger Schweizer stalkte Frauen, schlich in ihre Wohnungen und zerschnitt deren Unterwäsche. Jetzt wurde er zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt.
Publiziert: 28.12.2015 um 23:59 Uhr
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Aktualisiert: 01.10.2018 um 06:30 Uhr

Die Staatsanwaltschaft hatte beim Prozess von Anfang Dezember eine fünfjährige Freiheitsstrafe gefordert. Gemäss ihrer Darstellung hatte der Mann in rund 100 Fällen Frauen belästigt, war in Wohnungen eingedrungen und hatte dort Unterwäsche gestohlen oder zerschnitten.

Das Kriminalgericht sprach den Beschuldigten in einer Vielzahl von Fällen des mehrfachen Diebstahles, des mehrfachen Diebstahlversuchs, der mehrfachen und teils schweren Sachbeschädigung sowie des mehrfachen Hausfriedensbruches schuldig. Das geht aus dem heute publizierten Urteil hervor. Dieses ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Einige Verfahren wegen Verjährung eingestellt

Freigesprochen wurde der Beschuldigte vom Vorwurf der versuchten Brandstiftung und des gewerbsmässigen Diebstahls sowie von einzelnen Diebstahlvorwürfen und einem Vorwurf des Hausfriedensbruchs.

Gemäss Staatsanwaltschaft hatte der Beschuldigte die Einschleich- und Einbruchdiebstähle zwischen 1999 und 2014 begangen. Das Verfahren wurde bezüglich einer Vielzahl von Tatvorwürfen, bei denen es um Diebstähle, Sachbeschädigungen, Hausfriedensbrüche, Nötigungen und Drohungen ging, wegen Verjährung eingestellt.

Verminderte Schuldfähigkeit

Das Gericht anerkannte eine in leichtem Grade verminderte Schuldfähigkeit. Es ordnete eine ambulante psychotherapeutische Behandlung an. Der Strafvollzug wird durch diese nicht aufgeschoben.

Weil eine Wiederholungsgefahr bestehe, verlängerte das Gericht die Zwangsmassnahmen, denen der zurzeit auf freiem Fuss lebenden Beschuldigten unterworfen ist, bis Juni 2016. Er darf gewisse Gebiete nicht betreten und nicht mit den Geschädigten Kontakt aufnehmen.

Das Urteil liegt erst im Dispositiv vor. Eine Begründung des Gerichtes gibt es deswegen noch nicht. Die Verteidigung hatte für eine bedingte Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren plädiert. (sda)

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